Welpenschutzvertrag


Bedenke!!!

Wir vermitteln / reservieren unsere Welpen niemals am Telefon!!

Wir behalten uns bis zum Vertragsabschluss bei Übergabe des Welpen das Recht vor, zu entscheiden,

in welchen Familien unsere Welpen ein neues Zuhause finden sollen.

Jeder Welpe wird individuell gegen einen festgesetzten Obolus

in die Obhut geeigneter Personen vermittelt.

 

Der Welpe ist voll Vertrauen in uns Menschen

... bitte enttäuschen Sie ihn nicht!

 

Warum ein Schutzvertrag wichtig ist 

Wir können einem Menschen nur vor den Kopf schauen, aber nie hinein.

Vor allem jene, bei denen unser Tier garantiert nicht landen sollte, verstehen sich darauf einen "guten Eindruck" zu machen.

Gibt der Interessent eine falsche Anschrift an, ist das Tier meist für immer verloren. Ob es dann bei einem Tierquäler oder Hinterhofzüchter landet, wissen wir nicht und werden es normalerweise auch nie erfahren. 

 

Wie sieht unser Schutzvertrag aus?

 

1. Allgemeiner Inhalt: 
• Angaben zum Tier; Name • Tierart / Rasse • Geschlecht • Alter / Geburtsdatum • Farbe / Zeichnung • Wann gechipt die Transpondernummer • Besondere Merkmale 

2. Gesundheitszustand des Tieres: 

• Befand oder befindet sich das Tier wegen einer Krankheit oder eines Unfalls in tierärztlicher Behandlung • Auffälligkeiten bei der Zuchtabnahme durch den Zuchtwart des DTK wie z.B. Zahnfehlstellungen, Nabelbruch

• Festgestellte Erkrankungen oder Auffälligkeiten • ggf. Medikamente die das Tier einnehmen muss uvm.

3. Verpflichtungen der neue Eigentümer des Tieres gegenüber 

• Der Übernehmer bestätigt, daß das Halten von Tieren in seiner Umgebung/Wohnraum gestattet ist. • Er bestätigt zudem, daß das Tier auf seinen Namen steuerlich gemeldet und versichert wird.

• Das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen.

• Das Tier bei auftretenden Problemen nicht zu töten, zu verschenken oder zu verkaufen sondern sich mit den bisherigen Eigentümern in Verbindung zu setzen, ggf. zurückzugeben.

• Eine sich bei einer unheilbaren Krankheit als notwendig ergebende Tötung des Tieres nur von einem Tierarzt vornehmen zu lassen. • Das Tier nicht zu Tierversuchen zur Verfügung zu stellen.

• Das Tier nicht in einem Zwinger zu alten und nicht an die Kette zu legen.

• Der bisherige Eigentümer behält sich vor, das Tier in verschiedenen Zeitabständen zu kontrollieren und sich vom Zustand des Tieres am Ort und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen.

• Dem Tier liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen.

• Dem Tier täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben.

• Der bisherige Eigentümer behält sich ein Rücknahmerecht vor, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Eigentümer bleiben kann.

• Die Übernahme des Tieres durch den Empfänger erfolgt wie besichtigt, ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des bisherigen Eigentümers.

• Der bisherige Eigentümer übernimmt für das Tier keine Haftung bei hervorgerufenen Schäden, das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert.

• Ab Datum dieses Vertrages ist der Übernehmer für durch das Tier entstandenen Schäden alleine haftbar. • Gezahlte Schutzgebühren oder Aufwandentschädigungen an den bisherigen Eigentümer sind bei Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar. 

 4. Die Daten der Besitzer und der neuen Eigentümer 

• Bisheriger und neuer Eigentümer (Name, Straße, Ort, Telefon, Email, PA-Nummer - wichtig Personalausweis vorlegen) 

 5. Durch die Unterschrift beider Vertragspartner wird der Vertrag und dessen Inhalt bestätigt und rechtskräftig!